Allgemeine Geschäftsbedingungen der ConCludent GmbH

1.Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Auftraggeber abschließen. Sie gelten auch für alle künftigen Angebote, Leistungen und Lieferungen, selbst wenn Sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir deren Einbeziehung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Auch wenn wir auf ein Schreiben des Auftraggebers Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

2.Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist der von dem Auftraggeber in Schrift- oder Textform auf der Grundlage unseres Angebots erteilte Auftrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Angaben sind nicht verbindlich. Sämtliche Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
Der Auftrag kommt durch die Annahme des von uns für den Auftraggeber erstellten schriftlich oder in Textform erstellten Angebots zu Stande. Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebots in Schrift- oder Textform zu erfolgen.

3.Der Auftraggeber zahlt an uns die für den Auftrag vereinbarte Vergütung.
Darüber hinaus erstattet der Auftraggeber uns sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandenen Aufwendungen und Auslagen, wenn der Auftraggeber für die den Aufwendungen und Auslagen zu Grunde liegenden Maßnahmen seine Zustimmung erteilt hat.
Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung unter Verwendung des auf der Rechnung genannten Kontos zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen.
Eine Aufrechnung oder eine Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

4.Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistungen und Lieferungen spätestens 5 Werktage nach Fertigstellung und Übergabe schriftlich oder in Textform abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung und Übergabe der Lieferungen und Leistungen Mängel gerügt hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns sämtliche für die Umsetzung des Auftrags relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Werden die Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, geraten wir mit unseren Leistungen und Lieferungen nicht in Verzug. Eventuell vereinbarte Fertigstellungsfristen für unsere Lieferungen und Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang.

5. Wir übertragen dem Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht, die von uns auf der Grundlage dieses Vertrages erbrachten Leistungen und Lieferungen zu verwerten. Diese Übertragung ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt. Sie schließt das Recht zur Änderung und zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ein. Wir bleiben jedoch berechtigt, die Leistungen und Lieferungen zu Demonstrationszwecken oder als Referenz zu nutzen.

6.Unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. Unsere Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus Produkthaftung sowie aus Haftungsfolgen im Bereich von Körper- und Gesundheitsschäden.
Wir bemühen uns nach besten Kräften, dass unsere Leistungen und Lieferungen nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Auftraggeber, auch soweit Rechte Dritter betroffen sind, dieselbe Rechtsposition erhält, wie vorstehend beschrieben. Sollten wir in besonderen Fällen nicht in der Lage sein, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Rechte auf den Auftraggeber übertragen werden, werden wir den Auftraggeber hiervon rechtzeitig informieren.
Wir haften nicht für von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen, Unterlagen und Materialien sowie für in der Werbung des Auftraggebers enthaltene Sachaussagen über Waren oder Leistungen des Auftraggebers. Wir haften ferner nicht für die Vereinbarkeit der Werbung des Auftraggebers mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht.

7. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen auf der Grundlage ihrer Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, diese nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden, soweit es sich bei diesen Informationen nicht um offenkundige Informationen handelt.

8.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber ist nach unserer Wahl oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen uns ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand.
Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.